Selbstgemachte Kosmetik rechtssicher verkaufen

Sie sieden privat Seifen oder rühren hobbymäßig Cremes? Freunde und Verwandte sind begeistert und wollen Ihre Produkte gerne kaufen? Nun haben Sie viele Fragen und möchten sich informieren, wie Sie am besten vorgehen. Dafür haben wir ein Video gedreht, das Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zum rechtssicheren Verkauf Ihrer selbstgemachten Kosmetik begleitet. Sie werden auf YouTube weitergeleitet.

 

Angefangen mit der Gewerbeanmeldung über alle Punkte, die sich aus der Kosmetikverordnung ergeben, begleitet Sie diese Anleitung zum marktfähigen Produkt. Unterwegs geben wir Ihnen wertvolle Tipps und zeigen Sparmöglichkeiten auf. Untenstehend finden Sie unsere Quellen mit allen Informationen und weiterführende Links in der Reihenfolge des Videos.

 
  • Die Rechtsform des Unternehmens vorab klären (im Internet informieren (z.B. Wikipedia) oder Beratung vom Steuerberater/IHK; Bundeländer bieten ebenfalls Beratung und Informationen an, hier z.B. Baden-Württemberg).

  • Die Gewerbeanmeldung ist in der Hauptgemeinde Ihres Wohnorts möglich.

  • Die Gute Herstellungspraxis (englisch Good Manufacturing Practice, abgekürzt GMP) lernen und beachten/einhalten in den Räumlichkeiten und bei der Herstellung der Kosmetik. Sie muss für die PID protokolliert werden.

  • Es empfiehlt sich frühzeitig Kontakt mit den Behörden vor Ort aufnehmen (zuständige Behörden finden). Diese könne Tipps geben, Ihre Wirkstätte abnehmen u.v.m.

  • Unsere FAQ finden Sie hier auf der Webseite: https://lmc-service.de/service/. Dort listen wir auch nochmal alle Anforderungen an Sie als verantwortliche Person Ihres kosmetischen Mittels auf und gehen auf die Ansprüche an die Dokumentation Ihrerseits ein. Die verantwortliche Person ist verpflichtet, das kosmetische Mittel in Hinblick auf die toxikologische Sicherheit bewerten zu lassen (Sicherheitsbericht), eine Produktinformationsdatei zu führen (PID), rechtskonforme Etiketten zu verwenden und die verantwortliche Person und das Produkt beim CPNP zu melden.

  • Beachten Sie bei Ihrer Rezepturentwicklung, dass Sie nur erlaubte Inhaltsstoffe verwenden (ggf. Vorprüfung bei Fachstelle/Sicherheitsbewerter; EU-Kosmetikverordnung, deutsches Kosmetikrecht und Quick Reference Table sind ein Anfang).

  • Hier können Sie unsere Checkliste für einzureichende Dokumente herunterladen.

  • Weiterführende Informationen zum Sicherheitsbericht finden Sie ebenfalls hier auf unserem Blog (Playlist auf Youtube rund um den Sicherheitsbericht)

  • PID (Erklärungsvideo)

  • Auf die Etiketten kommt die Kennzeichnung mit den Pflichtdeklarationselemente (Video, Blogbeitrag).

  • CPNP-Notifizierung (Cosmetic Products Notification Portal(Playlist,Benutzerhandbuch)

 
Wenn Sie Fragen haben oder unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten, melden Sie sich gerne bei uns. Sie finden unsere Kontaktdaten hier.
  

Ihr Team von LMC Service