Nachlese unserer LMC Kosmetik-Tagung vom 09.02.2017

Wir blicken auf eine erfolgreiche LMC Kosmetik-Tagung 2017 zurück und bedanken uns bei allen Referenten und Teilnehmern für das vielseitige Programm und den regen Austausch. Die Tagung fand am 09.02.2017 in der Eventlocation „Das Büro“ auf der Stuttgarter Theodor-Heuss-Straße statt. Die sechs Referenten hielten informative Vorträge zu aktuellen Themen vor 26 Teilnehmern und dem LMC Service Team. Letzteres sorgte für einen reibungslosen Ablauf, wofür wir uns ebenfalls herzlich bedanken.

 

Im Folgenden eine kurze Zusammenfassung der Tagungsthemen:  

 
  1. AKTUELLES AUS DEM KOSMETIKRECHT


Birgit Huber – IKW Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V., Frankfurt am Main

 

Die Definition von Kosmetik findet sich in der europäischen Kosmetikverordnung 1223/2009 (KVO) und ruht auf drei Säulen: 1. Stoff oder Zubereitung, 2. Ort der Anwendung, 3. überwiegender Verwendungszweck. Die europäische KVO wird in Deutschland durch die nationale Kosmetikverordnung ergänzt, z.B. hinsichtlich der Kennzeichnungsanforderung in Deutsch. Hilfreich bei der Abgrenzung zu anderen Produktgruppen kann die Leitlinie der Europäischen Kommission (Borderline manual) sein. Wesentlicher Bestandteil der Anforderung an kosmetische Mittel ist die Produktinformationsdatei und die darin enthaltene Sicherheitsbewertung. Die Sicherheitsbewertung ist kein standardisierter Prozess, sondern eine Einzelfallentscheidung je nach dem zu bewertenden Produkt. Sie erfordert vom Sicherheitsbewerter ein umfassendes Wissen und eine gute, fundierte Ausbildung. Ein derzeit auf EU-Ebene diskutiertes Thema stellen die endokrin wirksamen Stoffe dar. Nach Artikel 15 der KVO soll die Kommission die VO hinsichtlich endokrin wirksamer Stoffe überprüfen, sofern international anerkannte Kriterien vorliegen. Dies ist aber bisher nicht der Fall, da diese Kriterien noch umfassend diskutiert werden. Entgegen der Aussagen einiger NGOs in der Öffentlichkeit sind endokrine Disruptoren zum Einsatz in Kosmetika verboten. Einige in Kosmetika eingesetzte Stoffe haben eine sehr schwache endokrine Wirkung und sind vom wissenschaftlichen Beratergremium der EU-Kommission als sicher eingestuft. Ein tatsächlicher Einfluss auf den Hormonhaushalt im menschlichen Körper ist in keinem Fall nachgewiesen. 

 
  1. STUDIENDESIGN UND -DURCHFÜHRUNG ZUR RECHTFERTIGUNG VON WIRKAUSSAGEN


Dr. Liane Bolke – Dermatest GmbH, Münster

 

Allen Auslobungen von Kosmetikprodukten muss ein Wirkungsnachweis zu Grunde liegen. Dieser kann aus publizierten Informationen, Konsumenteneinschätzungen und/oder experimentellen Studien abgeleitet werden. Bei letzteren muss das Studienziel vorab festgelegt werden und die Tests und Probandenfragebögen sich danach ausrichten. Anhand einer Vorstudie kann eine Fallzahlabschätzung durchgeführt werden. Das Studiendesign umfasst auch den Endpunkt der Studie, die statistische Auswertung der Ergebnisse, äußere Faktoren und eine Nutzen/Risiko-Abwägung. Ein repetitiver Patchtest beim Menschen ist ethischen Gründen nicht akzeptabel, so SCCS. Somit steht für die Auslobungen „allergiefrei“ oder „hypoallergen“ kein geeignetes Testdesign. Auch der neue Auslobungs-Trend „Detox“ ist in vitro nur in Teilen testbar.

 
  1. WAS LEISTET DIE ISO 16128 FÜR NATUR- UND BIOKOSMETIK?


Dr. Wilfried Petersen – Dr. Straetmans GmbH, Hamburg

 

Die ISO 16128 ist eine Berechnungsanleitung für den prozentualen Anteil von natürlichen oder kontrolliert biologisch angebauten Bestandteilen in Kosmetik. Sie treibt die Harmonisierung voran und ist als Formelwerk zu verstehen. Die ISO 16128 ermöglicht eine größere Auswahl an Rohstoffen, da sie nicht streng angelegt ist und sich größtenteils mit den privaten Standards deckt. Die ISO 16128 betrachtet keine GMO und auch nicht die Herstellungsweise. Sie enthält auch keine Grenzwerte oder Kriterien für die Auslobung als Natur- oder Biokosmetik. Daher ist sie auch kein Ersatz für die im Einsatz befindlichen Siegel dieser Sparte.


  1. PRÜFUNG DER PID – SCHWERPUNKTE AUS SICHT DER BEHÖRDEN


Dr. Annemarie Burkhard – Landesuntersuchungsanstalt Rheinland-Pfalz, Mainz

 

Vor einer Kontrolle entnimmt die Behörde eine Produktprobe z.B. beim Hersteller oder aus dem Handel und sammelt während ihrer Überprüfung Fragen, die den Schwerpunkt des Kontrolltermins bilden. Beim vorab vereinbarten Termin wird nun Einsicht in die PID genommen und auf Formblättern werden die wichtigsten Daten festgehalten. Die meisten Mängel finden sich bei den Wirkungsnachweisen, oft liegen auch keine PID für Importprodukte aus Drittländern vor. Selten sind in der PID auch unerwünschte Wirkungen des Kosmetikprodukts aufgenommen oder Daten zur Cosmeticovigilanz verfügbar. Veraltete PID werden ebenfalls beanstandet. Im Anschluss an den Termin müssen die Mängel behoben und Dokumente nachgereicht werden. Es gibt Leitfäden zur Erstellung einer PID aus unterschiedlichen Quellen, doch der Sicherheitsbericht ist der Hauptbestandteil einer solchen.

 
  1. NANOMATERIAL IN KOSMETIK: RECHTLICHE REGELUNGEN, RELEVANTE STOFFE UND MÖGLICHE ANSÄTZE ZU DEREN ANALYTIK


DI Gregor Özelt – Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), Wien

 

Mit der Vorstellung, was „nano“ eigentlich bedeutet, tut sich mancher schwer. Zur Einordnung: ein nano-Teilchen verhält sich zu einem Fußball, wie ein Fußball sich zur Erde. Diese „Zwerge“ haben andere Eigenschaften, als dasselbe Material in nichtnano, z.B. was die Löslichkeit, die Bioverfügbarkeit oder auch die Stabilität betreffen. So haben nano-Materialien vielseitige Einsatzmöglichkeiten, werden aber nicht überall vom Käufer begrüßt. Die Akzeptanz von nano-Materialien in Essen und Kosmetik ist nur halb so hoch wie bei Textilien und Oberflächenbehandlungen. Die Anhänge der KVO umfassen generell keine nano-Materialen, außer die Inhaltsstoffe sind explizit mit „nano“ gekennzeichnet und auch ein Katalog für selbige liegt immer noch nicht vor. Deshalb sind auch die Analysemethoden noch nicht harmonisiert und es kommt zu abweichenden Ergebnissen in der Partikelgrößenbestimmung.


  1. VOM WAL IN DIE WÜSTE, VOM SCHAF IN DEN SAHEL: VOM TIERISCHEN ZUM PFLANZLICHEN ÖL


DI Andreas Schwarz – Gustav Heess GmbH, Leonberg

 

Der Pottwal war lange von der Ausrottung bedroht, da sein Spermöl reißenden Absatz fand. Nun gibt es eine gut untersuchte Alternative: das pflanzliche Jojobaöl. Jojobaöl hat sehr ähnliche Eigenschaften und kann nachhaltig angebaut werden. Dadurch ist es auch eine erneuerbare Quelle. Für das zumeist mit Pestiziden belastete Wollfett der Schafe kommt als Ersatz Sheabutter in Frage. Sie ist ein Lebensmittel und z.B. mit bis zu 3% in Schokolade zugelassen. Im Sahel ist die Sheabutter-Produktion ein Kulturgut und eine der wichtigsten Einnahmequellen. Auf Grund der „urigen“ Herstellung kann die Mikrobiologie bei einigen Produkten Schwierigkeiten machen, was für eine Raffination der Sheabutter spricht. Das Siegel „kbA“ für kontrolliert biologischen Anbau ist trotz der „urigen“ Herstellung sinnvoll, da durch den Feldanbau durch die umliegenden Parzellen unerwünschte Substanzen eingetragen werden können.

  

Die Vorträge waren in zwei Blöcken zu je drei Themen zusammen gefasst, so dass wir zur Mittagszeit im Restaurant „La Commedia“ eine leckere Stärkung genießen konnten. Die Abschlussdiskussion rundete den gelungenen Tag ab. Wir freuen uns darauf, Sie alle wieder in Stuttgart begrüßen zu dürfen, wenn wir 2018 zur 3. LMC Kosmetik-Tagung einladen. Natürlich sind uns neue Gesichter immer herzlich willkommen.

  

Ihr LMC Service Team